A |
Abbruchkosten |
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Eine Berechnung ist erforderlich, wenn Bauland mit Abbruchbauten zu schätzen ist. |
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Kostenpositionen |
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111 |
Rodungen |
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112 |
Abbrüche |
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113 |
Demontagen |
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• Transport |
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• Deponiegebühren |
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• Entsorgung |
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121 |
Sicherung vorhandener Anlagen |
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Alleineigentum |
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Eine Person ist Alleineigentümerin einer Sache und kann im Rahmen der Rechtsordnung beliebig darüber verfügen. |
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Altersentwertung |
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siehe Wertminderung |
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Anlagekosten |
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Summe aller Aufwendungen gemäss BKP: |
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0 |
Grundstück |
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1 |
Vorbereitungsarbeiten |
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2 |
Gebäude |
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3 |
Betriebseinrichtungen |
|
4 |
Umgebung |
|
5 |
Baunebenkosten |
|
|
|
|
111 |
Rodungen |
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Anmerkungen |
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Öffentlich-rechtliche |
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Eigentums- oder Verfügungsbeschränkung, z.B. Land- und Forstwirtschaft; Melioration und Rebbau; Bauwesen;
Strassen, Enteignung; Vermessung; Gewässerrecht. |
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|
Privat-rechtliche |
|
Hinweise auf Berechtigungen z. L. anderer Grundstücke, Reglemente der Mit- oder Stockwerkeigentümer, Zugehör, Kanzleisperre, Werkbeginn, Hinweis auf altrechtliche Rechtsverhältnisse. |
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Anrechenbare Geschossfläche (AGF) |
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siehe Bruttogeschossfläche |
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Ausnützungsziffer |
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Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Bauten und der anrechenbaren Grundstücksfläche. Genaue Regelung gemäss kantonalem Baugesetz oder örtlichem Baureglement. |
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Ausstattung BKP 9 |
|
Gerätschaften gemäss BKP 9 (z.B. Zugehör, Mobiliar). |
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|
B |
Barwert |
|
Gegenwartswert von künftigen periodischen Einnahmen (Zahlungen). |
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|
Bau- und Zonenreglement |
|
Bau-, Planungs- und Nutzungsvorschriften in Verbindung mit dem Zonenplan. |
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Bauerwartungsland |
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Ausserhalb der Bauzone gelegenes Land, das als Bauland eingezont werden könnte. |
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Baugesetz |
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Kantonale öffentlich-rechtliche Bauvorschriften, innerhalb deren die Gemeinden ihre Bau- und Zonenpläne zu erlassen haben. |
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Baukosten (Gebäude) |
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Die Baukosten umfassen gemäss BKP: |
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1 |
Vorbereitungsarbeiten |
|
2 |
Gebäude |
|
3 |
Betriebseinrichtungen |
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4 |
Umgebung |
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5 |
Baunebenkosten |
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6 - 8 |
Reserve |
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9 |
Ausstattung |
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Baukostenindex |
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Veränderung der Baukosten im Vergleich zu früheren Zeitpunkten für vergleichbare Bauleistungen. Die Berechnung wird periodisch aufgrund ausgewählter Indexhäuser neu vorgenommen |
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Baukostenplan (BKP) |
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Anlagenkontenplan für sämtliche Kosten, die bei einer baulichen Anlage anfallen. Normpositionen der schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung. |
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Bauland |
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Land, das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften überbaut werden kann. |
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Baulinie |
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Grenzlinie, welche die überbaubare Fläche festlegt. |
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Baumassenziffer (Nutzungsziffer) |
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Aufgrund festgelegter Zahlenwerte kann das auf dem Grundstück mögliche Bauvolumen ab gewachsenem Terrain bestimmt werden. |
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|
Baunebenkosten BKP 5 |
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Kosten für: Bewilligungen, Gebühren, Bauzinsen, Finanzierungen, Versicherungen, Vermietung, Verkauf (STWE) usw. |
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Baurecht |
|
Der Berechtigte (Baurechtsnehmer) darf auf einem Grundstück im Eigentum einer anderen Person (Baurechtsgeber) auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk errichten oder beibehalten. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Recht übertragbar und vererblich. Wenn es auch dauernd ist (mindestens 30 Jahre, maximal 100 Jahre), kann es als selbständiges Grundstück im Grundbuch aufgenommen werden. |
|
|
Baurechtszins |
|
Periodisch oder einmalig zu leistendes Entgelt für das Baurecht, auf fremdem Boden einer Baute zu erstellen
und / oder beizubehalten. |
Bauten auf fremdem Boden |
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Aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung zwischen dem Landeigentümer und dem Gebäudeeigentümer erstelltes Gebäude (Baute im Dritteigentum, Akkzessionsprinzip ZGB). |
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|
Bauverbot |
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Siehe Dienstbarkeit |
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|
Bauzinsen |
|
Siehe Finanzierungskosten |
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Bauzone |
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Im kommunalen Zonenplan ausgeschiedenes Baugebiet. |
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Bestandteil |
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Alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu einer Sache gehört und ohne deren Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann. |
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|
Betriebseinrichtungen BKP 3 |
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Eingebaute Einrichtungen, die einer spezialisierten Nutzung des Gebäudes dienen. |
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Bewirtschaftungskosten (Eigentümerlasten) |
|
Kosten, die durch die ordnungsgemässe Bewirtschaftung des Grundstückes entstehen und die dem Mieter nicht überbunden werden können. |
|
|
Bodenwert |
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Siehe Landwert |
|
|
Bruttogeschossfläche (BGF) |
|
Summe aller dem Wohnen, Gewerbe oder Industrie dienenden Geschossflächen, berechnet anhand der Aussenmasse der Gebäude. Die Bemessung erfolgt gemäss SIA 416, wobei gilt "Anrechenbare BGF" plus "nicht anrechenbare Flächen" ergibt die Geschossfläche nach SIA 416. Abweichungen in der Berechnungsart sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften möglich. |
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|
Bruttorendite |
|
Prozentuales Verhältnis des massgebenden Mietwertes/Mietzinses (Nettomietzinses!) zum Verkehrswert. |
|
|
D |
Dauerbaute |
|
Bauwert, das mit Absicht der bleibenden Verbindung mit dem Boden erstellt worden ist. |
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Deponie |
|
Örtlich begrenzte Fläche, für die eine amtliche Bewilligung zur Ablagerung von Materialien besteht. |
|
|
Dienstbarkeit |
|
Beschränktes dingliches Recht an Grundstücken (nach Art. 730 ZGB). |
|
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E |
Eigenkapital |
|
Differenz zwischen Verkehrswert und Fremdkapital |
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|
Eigenleistung |
|
Vom Eigentümer erbrachte wertwirksame Leistung. |
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|
Eigenmiete |
|
Mietwert für selbstgenutztes Eigentum (fiskalischer Begriff). |
|
|
Eigentumsübertragung an Immobilien |
|
In der Regel ist als Rechtsgrundausweis für den Grundbucheintrag ein von der örtlich zuständigen Urkundsperson öffentlich beurkundeter Vertrag nötig. In der Regel wird das Grundeigentum mit dem Eintrag des Rechtsgrundes in das Grundbuch erworben (konstitutiver Grundbucheintrag). Im Falle von Erbgang, Gerichtsurteil, Namensänderung, z.T. Ehevertrag usw. geht das Eigentum aussergrundbuchlich auf den Erwerber über, jedoch muss der erfolgte Eigentumsübergang vor weiteren Verfügungen über das Grundstück mit entsprechendem Ausweis nachgewiesen werden (deklaratorischer Grundbucheintrag). |
|
|
Enteignung |
|
Wegnahme oder Beschränkung des Eigentums gegen den Willen des Eigentümers aus öffentlichem Interesse gegen Entschädigung. |
|
Formelle
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Der Enteigner wird anstelle des Enteigneten im Grundbuch als Eigentümer des Grundstückes eingetragen. |
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Materielle
|
Der Eigentümer wird in Ausübung seines Eigentumsrechtes beschränkt, er darf nicht mehr alles tun, was ihm normalerweise erlaubt wäre. |
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Erschliessung |
|
Ver- und Entsorgung des Grundstückes mit Wasser, Abwasser, Energie, Abfallstoffen und Zugänglichkeit. |
|
Kosten ausserhalb Grundstück in BKP 0, Kosten innerhalb Grundstück BKP 4. |
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Erschliessungskosten |
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BKP 0
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BKP 05 - Kosten für die Erschliessung durch Leitungen ausserhalb des Grundstückes = Kosten für das Erstellen der Leitungen und Zufahrtswege bis zur Grundstücksgrenze. |
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BKP 4
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BKP 45 - Kosten für die Erschliessung durch Leitungen innerhalb des Grundstückes = Kosten für Leitungen die zur Ver- und Entsorgung von Gebäuden und Anlagen auf dem Grundstück dienen, ab Grundstücksgrenze bis ausserkant Gebäude. |
|
Innerhalb Gebäude siehe BKP Hauptgruppe 2 |
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|
Erschliessungsplan |
|
Gibt Aufschluss über die bestehenden oder projektierten öffentlichen Werke und Anlagen, die für die Groberschliessung notwendig sind. |
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Ertragswert |
|
Der Ertragswert ist der kapitalisierte jährliche Mietwert eines Grundstückes. |
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F |
Fahrnisbaute |
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Bauwerk, bei dem die Absicht bleibender Verbindung mit dem Boden fehlt. Wird im Grundbuch nicht aufgenommen |
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Finanzierungskosten BKP 54 |
|
Während der Bauzeit für das laufend investierte Kapital anfallende Zinsen, Kommissionen usw. |
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Freiflächenziffer |
|
Die Freiflächenziffer ist das Verhältnis zwischen offenen Flächen für dauernde Spiel- und Ruheplätze sowie Gärten und Grünanlagen und der anrechenbaren Landfläche. |
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Fremdkapital |
|
Differenz zwischen Eigenkapital und Verkehrswert. |
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|
G |
Gebäude BKP 2 |
|
Selbständig benutzbare überdachte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, Menschen, Tieren oder Sachen Schutz zu bieten. |
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Gebäudeabstand |
|
Vom Gesetz vorgeschriebener Abstand zwischen Gebäuden ohne Einfluss von Grundstücksgrenzen. |
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Gebäudegrundfläche |
|
Überbaute Bodenfläche (ohne Umschwung). |
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Gebäudeversicherungswert |
|
Der Gebäudeversicherungswert entspricht der von den Gebäudeversicherungsgesellschaften festgelegten Versicherungssumme. Die in diesem Wert enthaltenen Gebäudebestandteile und Werte sind nicht in allen Kantonen gleich definiert. |
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Als Gebäudewert gilt der Zeitwert (Zustandswert) |
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Neuwert |
|
Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes erforderlich wäre. |
|
Zeitwert (Zustandswert) |
|
Der Zeitwert eines Gebäudes entspricht dem um den Minderwert reduzierten Neuwert. |
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Minderwert |
|
Der Minderwert stellt den Wertabzug vom Neuwert eines Gebäudes dar, unter Berücksichtigung der eingetretenen technischen und wirtschaftlichen Alterung |
|
|
Gefahrenzone |
|
Gebiet, in welchem erfahrungsgemäss durch Naturereignisse Leben von Mensch und Tier oder Sachwerte gefährdet sind. Es dürfen keine zum Aufenthalt von Mensch oder Tier bestimmte Bauvorhaben bewilligt werden. |
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|
Gesamteigentum |
|
Gesamteigentümer sind durch Vertrag oder Gesetzesvorschrift zu einer Gemeinschaft verbunden, wobei das Recht eines jeden auf die ganze Sache geht. Verfügungen über die Sache können nur mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen |
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|
Geschossfläche (GF) |
|
Die Geschossfläche wird in m² angegeben. Massgebend ist die SIA-Norm 416. |
|
|
Gestaltungsplan |
|
Legt für ein abgegrenztes Gebiet die Nutzungsmöglichkeit auf deren Intensität fest. |
|
|
Gewässer |
|
Dauernd oder periodisch Wasser führende Bäche, Flüsse, Weiher und Seen. |
|
|
Gewerbebauten |
|
Bauten für die Produktion, Verteilung und das Lagern von Gütern. |
|
|
Gewichtung |
|
Das Verhältnis der wirtschaftlichen Bedeutung des Real- und Ertragswertes für die Bestimmung des Verkehrswertes. |
|
|
Gewichtungsfaktor (Ertragswertfaktor) |
|
Zahl, die bei der Bewertung von Rendite-Liegenschaften die Gewichtung des Ertragswertes gegenüber dem Realwert angibt (Die Gewichtung des Realwertes ist stets = 1). |
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|
Grenzabstand |
|
Abstand des Gebäudes zur Grundstücksgrenze. |
|
|
Grundbuch |
|
Durch eine kommunale oder regionale Behörde geführtes öffentliches Register, das zur Aufnahme von Grundstücken und der Rechte an diesen bestimmt ist (Art. 942 ZGB). |
|
|
Grunddienstbarkeit |
|
Dienstbarkeiten zu Lasten oder zu Gunsten von Grundstücken. |
|
|
Grundlast |
|
Dadurch wird der jeweilige Grundeigentümer eines Grundstückes zu einer Leistung an einen Berechtigen verpflichtet, für die er ausschliesslich mit dem Grundstück haftet (Art. 782 Abs. 1 ZGB). |
|
|
Grundpfandverschreibung |
|
Dient der Sicherstellung einer beliebigen gegenwärtigen, zukünftigen oder bloss möglichen Forderung, für welche das Grundstück als Pfand haftet (Art. 824 ZGB) (kein Wertpapier). |
|
|
Grundstück (Art. 655 ZG) |
|
• Liegenschaften |
|
• Selbständige und dauernde Rechte |
|
• Bergwerke |
|
• Miteigentumsanteile an Grundstücken |
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|
Grundstück BKP 0 |
|
Kosten für den Erwerb des Grundstückes bzw. eines Baurechts inklusive Erschliessungskosten bis Grundstücksgrenze |
|
|
Grünflächenziffer (GrZ) |
|
Verhältniszahl zwischen begrünter Fläche zur anrechenbaren Parzellenfläche. |
|
|
Gült (Wertpapier) |
|
Pfandtitel, bei welchem eine Forderung als Grundlast auf ein Grundstück gelegt wird. Keine persönliche Haftung eines Schuldners. |
|
|
H |
Heizkosten |
|
Siehe Mietnebenkosten |
|
|
Hypothek |
|
Durch Grundpfand gesichertes Darlehen. |
|
|
I |
Industriebauten |
|
Liegenschaften einer bestimmten Grösse, industrielle Grundstücke, deren Bauten und Anlagen der maschinellen Herstellung von Konsum- und Produktionsgütern dienen. |
|
|
Inkonvenienz |
|
Entschädigungsansprüche an die Verursacher von Unannehmlichkeiten und Kosten für Umtriebe, Verzögerungen, usw. |
|
|
K |
Kapitalisierungssatz |
|
Der Kapitalisierungssatz ist der Prozentsatz, mit welchem der Mietwert zu kapitalisieren ist, um den Ertragswert einer Liegenschaft zu erhalten |
|
|
Katasterschätzung (Steuerschätzung) |
|
Schätzung für steuerliche Zwecke. |
|
|
Kaufsrecht |
|
Recht eines Begünstigten, ein Grundstück zu einem vereinbarten Preis innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erwerben zu können (in der Regel im Grundbuch vorgemerkt). |
|
|
Kubikmeterberechnung |
|
Bemessung des umbauten Raumes nach SIA-Norm 116. |
|
|
Kubikmeterpreis |
|
Baukosten pro m³; berechnet nach SIA-Norm 116. |
|
|
L |
Landwert |
|
Wert des Bodens überbauter oder nicht überbauter Grundstücke. |
|
Absoluter Landwert |
|
Der absolute Landwert (Grundstückswert) = Wert pro m² richtet sich nach den Landwerten für erschlossene Grundstücke an ähnlichen Lagen, unter Berücksichtigung der möglichen baulichen und wirtschaftlichen Nutzung. |
|
Er wird ermittelt durch Gleichsetzung mit dem überprüfbaren Kaufpreis oder durch Preisvergleiche. |
|
Relativer Landwert |
|
Wert, der in Relation zur bestehenden oder möglichen Nutzung festgelegt wird (Lageklassenmethode). |
|
|
Liegenschaft |
|
Räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. |
|
|
M |
Marktpreis |
|
Im freien Handel erzielter Preis. |
|
|
Marktwert |
|
Im freien Handel als erzielbar geschätzter Preis. |
|
|
Mieterinvestitionen |
|
Vom Mieter finanzierte, bauliche Massnahmen, die Bestandteil des Grundstückes sind. |
|
|
Mietertrag |
|
Siehe Mietzins |
|
|
Mietfläche |
|
Siehe Nutzfläche |
|
|
Mietnebenkosten (Betriebs- und Heizkosten) |
|
Kosten, die nach Gesetz dem Mieter nebst dem Netto-Mietzins belastet werden dürfen, sofern vereinbart. |
|
|
Mietwert |
|
Der Mietwert ist der als erzielbar geschätzte Ertrag (Mietzins). |
|
|
Mietzins |
|
Der Mietzins ist der tatsächlich erzielte Ertrag. |
|
|
Miteigentum |
|
Miteigentum besteht, wenn mehrere Personen nach Bruchteilen Eigentümer an einer Sache sind.
Miteigentumsanteile sind Grundstücke im Sinne des Gesetzes (siehe Grundstück). Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen. Zur Verfügung über die ganze Sache ist Einstimmigkeit aller Miteigentümer erforderlich. |
|
|
N |
Naturvorteile |
|
Quellen, Stein-, Kies-, Sand- und Lehmvorkommen, nutzbare Wasserkraft, Erdgas usw. |
|
|
Nebenkosten |
|
Siehe Mietnebenkosten |
|
|
Nettonutzfläche |
|
Siehe Nutzfläche |
|
|
Nettowohnfläche (NWF) |
|
Die Nettowohnfläche ist die Summe sämtlicher begeh- und belegbarer Bodenflächen innerhalb der Wohnung oder vermietbarem Raum, einschliesslich der Grundfläche von Einbauten und der Grundfläche wohnungsinterner Treppen. Nicht einbezogen sind Wandquerschnitte, Schächte, Kamine, Tür- und Fensternischen, Aussenbereiche wie z.B. Balkone, Sitzplätze und Räume oder Raumteile unter 1.20 m lichter Höhe. |
|
|
Neuwert |
|
Geschätzter oder effektiver Kostenaufwand, der für die Erstellung des Gebäudes zum Zeitpunkt des Bewertungsstichtages erforderlich wäre. |
|
|
Nutzfläche |
|
Begeh- und belegbare dem Wohnen oder dem Betrieb dienenden Flächen innerhalb eine Nutzungseinheit. |
|
|
Nutzniessung (Art. 745/755 ZGB) |
|
Ist ein persönliches, nicht übertragbares und nicht vererbliches Recht, welches dem Berechtigten ein Anrecht auf den Besitz, den Gebrauch und die volle Nutzung der Sache gibt. |
|
|
Nutzung |
|
Ist rechtlich nicht genau definiert, inhaltlich jedoch ähnlich einer Nutzniessung. Sie unterscheidet sich von dieser meistens dadurch, dass nicht die volle Nutzung an der Sache möglich ist. Der Begriff Nutzung entstand insbesondere aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides, wonach die Nutzniessung an einem Teil des Grundstückes nicht möglich sein, da sich die Nutzniessung von Gesetzes wegen stets auf die ganze Sache bezieht. |
|
|
O |
Ortsüblich |
|
Am Ort der gelegenen Sache üblich, bezogen auf: |
|
• Landwert |
|
• Baukosten |
|
• Bestandteil und Zugehört |
|
• Mietertrag |
|
• Nebenkosten |
|
|
P |
Personaldienstbarkeit |
|
Dienstbarkeiten zulasten von Grundstücken und zugunsten von Personen, z.B. Wohnrecht, Nutzniessungsrecht usw. |
|
|
Pfandbrief |
|
Nach ZGB |
Besondere Bezeichnung für Anleihenstitel mit Grundpfandrechten. Sie unterliegen jedoch den Vorschriften der Wertpapiere nach OR.
|
|
Altrechtlich |
Eine der früher üblichen Formen für ein Grundpfandrecht. |
|
|
Planungs- und Baugesetz |
|
Siehe Baugesetz |
|
|
Planungszone |
|
Zone zur Sicherstellung aussenstehender oder in Revision befindlicher Richt- oder Nutzungspläne. |
|
|
Q |
Quartierplan |
|
Planungsverfahren, eingezontes Land überbaubar zu machen. Er gestattet weitgehende Eingriffe in die privaten Eigentumsverhältnisse. |
|
|
R |
Realwert |
|
Der Realwert setzt sich zusammen aus dem Zeitwert der Bauten, Umgebungs- und Baunebenkosten zuzüglich dem Landwert. |
|
|
Rechte und Lasten |
|
Siehe Dienstbarkeit |
|
|
Relativer Landwert |
|
Siehe Landwert |
|
|
Restnutzungsdauer |
|
Differenz zwischen der theoretischen Gesamtlebensdauer und dem wirtschaftlichen Alter eines Gebäudes. |
Richtplan |
|
Im Richtplan wird nach den Vorschriften des Bundesrechtes, gestützt auf die ORL-Richtlinien die künftige Besiedlung und Nutzung des Kantons in den Grundzügen (für die Verwaltung verbindlich) festgelegt. |
|
Richtpreis / Richtwert |
|
Ortsübliche Erfahrungszahl zu Vergleichszwecken für Baukosten, Landpreis, Mietzins/Mietwert usw. |
|
|
Rohbauland |
|
Nicht oder nur teilweise erschlossenes, im Baugebiet liegendes Land. |
|
|
S |
Schuldbrief |
|
Verkörpert in der Form eines Wertpapieres eine grundpfandgesicherte persönliche Forderung. |
|
|
Selbständige und dauernde Rechte (im Grundbuch als Grundstück geführt) |
|
Sind im Sinne des Sachenrechts Grundstücke z.B. Baurecht, Quellenrecht usw. |
|
|
Servitut |
|
Veralteter Ausdruck für Dienstbarkeit. |
|
|
Steuerwert |
|
Kapitalwert für die Vermögensbesteuerung. |
|
|
Stichtag (Bewertungsstichtag) |
|
Zeitpunkt, auf welchen die Bewertung eines Grundstückes bezogen ist. |
|
|
Stockwerkeigentum |
|
Besondere Form des Miteigentums mit Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen. Müssen in sich abgeschlossen sein mit eigenem Zugang (Art. 712a ff ZGB). |
|
|
Substantieller Schaden |
|
Nicht behebbarer Bauschaden. |
|
|
U |
Überbauungsziffer (Uez) |
|
Die Überbauungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der überbauten Grundfläche und der anrechenbaren Landfläche. |
|
|
Umbauter Raum (m³ / SIA) |
|
Massgebend ist die SIA-Norm 116. |
|
Die Ermittlung des kubischen Inhalts erfolgt für jedes Stockwerk gemäss der überbauten Fläche und der Höhe von oberkant (OK) Fussboden bis OK Decke. Dachgeschosse werden, soweit sie ausgebaut sind, mit ihrer Höhe bis OK Kehlboden, ohne Abzug der Dachschrägen berechnet |
|
|
Umgebung BKP 4 |
|
Umgebungsarbeiten, Gartengestaltung, Erschliessungs-, Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, jedoch innerhalb der Grundstücksgrenzen. Kleinere Bauobjekte wie Swimmingpool, Biotop, Gartenhaus und dgl. können bei der Schätzung darin enthalten sein. |
|
|
Unkultivierbarer Boden (Oedland) |
|
Boden, der nur mit unverhältnismässigem Aufwand einer Nutzung zugeführt werden kann, z.B. Felsen, Sumpf usw. |
|
|
V |
Verkehrswert |
|
Der Verkehrswert entspricht dem unter normalen Verhältnissen erzielbaren Kaufpreis ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Es wird in der Regel unter Würdigung der Wirtschaftlichkeit aus Real- und Ertragswert ermittelt. |
|
|
Versicherungswert |
|
Siehe Gebäudeversicherungswert |
|
|
Vorbereitungsarbeiten BKP 1 |
|
Abbrüche, Anpassungen an bestehenden Bauten, Umlegungen von Werkleitungen und Verkehrsanlagen, Mehraufwendungen wegen schlechten Baugrundes, ungewöhnlicher, die normalen Bauarbeiten erschwerender Bauplatzlage. |
Vorkaufsrecht |
|
Recht eines Begünstigten, in einen Kaufvertrag einzutreten (kann im Grundbuch vorgemerkt werden). |
|
a). |
Unlimitiert: Zu gleichem Preis und gleichen Bedingungen wie im Vertrag. |
|
b). |
Limitiert: Zu bestimmten oder bestimmbaren Preis. |
|
|
Vormerkungen |
|
Durch die Vormerkung erhält ein obligatorisch wirkendes Recht Wirkung nicht nur unter den Parteien, sondern auch gegenüber Dritten, die das Grundstück oder dingliche Rechte an diesem Grundstück erwerben. |
|
Im Grundbuch vormerkbar sind: |
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a). |
Persönliche Rechte wie Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht usw. |
|
b). |
Verfügungsbeschränkung nach SchKG usw. |
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c). |
Vorläufige Eintragungen wie Bauhandwerkerpfandrechte usw. |
|
|
W |
Wasserentnahmerecht |
|
Siehe Dienstbarkeit |
|
|
Wasserversorgung |
|
System zur Versorgung eines Grundstückes oder ganzen Gebietes mit Trinkwasser und/oder Brauchwasser.
Sie besteht aus Quellfassung, Reservoir, Aufbereitung, Verteilnetz usw. |
|
|
Wertminderung |
|
Werteinbusse des Neuwertes infolge Alterung, Schäden, Demolierung usw. |
|
|
Wertquote |
|
Angabe des Miteigentums in Bruchteilen. Bei Stockwerkeigentum ist die Angabe in Hundertsteln oder Tausendsteln erforderlich (Art. 712e ZGB). |
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Wirtschaftliche Altersentwertung |
|
Minderung des Neuwertes zufolge neuer Erkenntnisse in der Baukunde, den Baustoffen, im Komfort und vor allem im Installations- und Ausbaubereich. |
|
|
Wohnrecht |
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Dingliches Recht zur ausschliesslichen oder hauptsächlichen Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken. |
|
|
Wohnungsgrösse / Zimmerzahl |
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Bei Wohnungen ist im Vermietungs- und Verkaufsbereich die Anzahl Zimmer eine wesentliche Grösse: |
|
Als Zimmer werden Wohn- oder Schlafräume bezeichnet, die zum dauernden Aufenthalt von Personen geeignet sind. Als halbe Zimmer gelten Raumgrössen unter 8m² oder Raumteile, die in einer offenen Verbindung mit einem grossen Zimmer stehen, die eine andere Wohnnutzung zulassen. Wohnküche über 12m² NWF gelten als halbes Zimmer. |
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|
Z |
Zeitwert |
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Der Zeitwert (auch Zustandswert genannt) entspricht dem um die Wertminderung reduzierten Neuwert. |
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Zonenplan |
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Legt für ein bestimmtes Gebiet Zweck, Art und Mass der Nutzung allgemein verbindlich fest. |
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Zustandswert |
|
Siehe Zeitwert
* alle Angaben sind ohne Gewähr.
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